Bildrechte: Wer wagt, verliert!

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Drei, zwei, eins: Dieb! Egal, ob „Merkt schon keiner“-Ganove oder braver Foto-Käufer – viele Wege führen zur Straftat! Hier erfahren Sie, was Sie in puncto Bildrechte wissen müssen.

Ihr Artikel ist fertig. Jetzt fehlt nur noch das passende Bild. Aber woher nehmen, wenn nicht stehlen? Viele entscheiden sich leider fürs Stehlen – obgleich unabsichtlich. Schnell sind die Urheberrechte verletzt und Sie haben sich strafbar gemacht. Hier erfahren Sie, was Sie über Bildrechte unbedingt wissen müssen.

Urheber – wer bist Du?

Allgemein: Jeder, der ein geistiges Werk geschaffen hat, ist Urheber dessen. Das kann zum Beispiel ein Gedicht, eine Skulptur und eben auch ein Bild sein. Von allen Fotos, die Sie je geschossen haben, sind Sie der Urheber und haben die Bildrechte – das wird sich auch so schnell nicht ändern. Denn Urheberrechte können nicht an andere weitergereicht werden und bestehen 50 beziehungsweise 70 Jahre über Ihren Tod hinaus. Das Einzige, was Sie übertragen können, sind die Nutzungsrechte.

Zurück zu Ihrem Artikel: Verwenden Sie ein Bild ohne Zustimmung des Urhebers und ohne ihn als Quelle zu benennen, kann er Sie zur Kasse bitten. Das Recht ist jedoch nicht nur auf seiner Seite: Neben den Urheberrechten (Bildrechte) spielen zudem die Persönlichkeitsrechte (Rechte am Motiv) eine entscheidende Rolle, ob ein Foto veröffentlicht werden darf – aber dazu später!

Die Qual der richtigen Wahl

Bei der Entscheidung, woher Sie ein Bild für Ihren Artikel bekommen, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen:

Google – nichts leichter als das: Sie suchen ein bestimmtes Motiv, geben den Begriff in das Suchfenster ein, klicken auf „Bilder“ und schon haben Sie eine Übersicht an vielen schönen Bildchen. Jetzt müssten Sie es nur noch abspeichern oder gleich die Bildadresse kopieren und einfügen.

ABER: Woher nehmen Sie die Gewissheit, dass der Urheber damit einverstanden ist? Und was macht Sie sicher, dass er selbst das Bild auf die entsprechende Internetseite gestellt hat? Womöglich hat bereits jemand vor Ihnen die Bildrechte missachtet und das Foto einfach hochgeladen. Bedienen Sie sich, hängen Sie mit drinnen und haften dafür! Google ist eine Suchmaschine – keine Bildquelle!

Kostenfreie Bilderdatenbanken: Pixabay, Pixelio und Co. – auf diesen Plattformen bekommen Sie Fotos für lau. Manche Anbieter verlangen noch nicht einmal eine Quellenangabe. Demnach scheint das Bilder-Buffet für Sie eröffnet: eine große Auswahl, tolle Motive und das alles kostenfrei – besser geht’s nicht!

Bildrechte: Wer wagt, verliert!
Screenshot: pixabay.com

ABER: Es gibt einen großen Haken! Blicken Sie hinter die Kulissen, werden Sie erkennen, dass die Bilder durch registrierte User hochgeladen werden können. Doch sind diese auch die Urheber und damit Inhaber der Bildrechte? Nicht unbedingt! Dazu kommt: Manche Plattformen übernehmen nicht die Haftung für unrechtmäßig hochgeladene Bilder und geben die Verantwortung an die Nutzer weiter, die Bilder hoch- und runterladen.

In den Nutzungsbedingungen von Pixabay heißt es zum Beispiel:

Bildrechte: Wer wagt, verliert!
Screenshot: pixabay.com

Im Ernstfall können also Sie für Bildrechtsverletzungen haftbar gemacht werden. Lesen Sie deshalb immer auch das Kleingedruckte: Kostenfreie Bilderdatenbanken stellen Bedingungen, wenn es um die Verwendung der einzelnen Fotos geht. Zum Beispiel gibt Pixelio ganz klare Regeln vor, wie Sie die Quelle zu benennen haben. Einige Bilder dürfen zudem ausschließlich redaktionell verwendet werden. Werbliche Zwecke oder Veränderungen sind oft untersagt. Verstoßen Sie nur gegen eine dieser Vorschriften, ist der Vertrag hinfällig und Sie würden bei Verwendung eine Straftat begehen.

Bildrechte: Wer wagt, verliert!
Screenshot: pixelio.de (FAQs)

Kostenpflichtige Bilderdatenbanken: Hier sind Sie doch sicher auf der legalen Seite – Sie zahlen schließlich Geld!

ABER: Ein gesundes Misstrauen ist auch bei iStock, Thinkstock und Konsorten angebracht. An dieser Stelle soll kein böses Blut vergossen werden, aber niemand kann Ihnen die 100-prozentige Sicherheit geben, dass die Bilder persönlich vom Urheber freigegeben wurden. Trotzdem können Sie den Schritt wagen und zugreifen. Denn werden die Bildrechte des Urhebers verletzt, haftet in den meisten Fällen der Betreiber der Bilderdatenbank dafür. Sehen Sie jedoch immer vorab in den jeweiligen Nutzungsbedingungen nach.

Bildrechte versus Persönlichkeitsrechte

Das Nutzungsrecht des Urhebers nützt Ihnen überhaupt nichts mehr, sobald die auf dem Foto abgebildete Person gegen die Veröffentlichung Einspruch erhebt. Dabei ist es egal, ob es sich um Prominente, Ihren Nachbarn oder eine völlig fremde Person handelt. Entscheidend ist, wobei die Person fotografiert wurde:

  • Intimsphäre: Dazu zählen Sexualität, Krankheit, Angst und Tod. Wird eine Person im Zusammenhang mit diesen Themen abgelichtet, darf das Foto unter keinen Umständen veröffentlicht werden. Wer sich nicht daran hält, kann schon mal auf das Anwaltsschreiben und eine saftige Geldstrafe warten – lange wird’s nicht dauern!
  • Privatsphäre: Wie der Name schon sagt, zählen dazu alle Momente im privaten Leben. Fotografieren sie einen Schauspieler mit einer unbekannten Frau auf seiner Terrasse und präsentieren das Bild in Ihrem Artikel der Allgemeinheit, dürfen Sie sich auf Post vom Anwalt freuen. Sie müssen zudem das Foto löschen.
  • Sozialsphäre/Öffentlichkeit: Fotos, die im öffentlichen Leben wie bei Konzerten oder Demonstrationen entstehen, sind vorerst nicht anfechtbar. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Hebt sich zum Beispiel eine Person im Vordergrund von einer Gruppe ab und ist klar erkennbar, sollten Sie diese vor Veröffentlichung um Erlaubnis fragen. Ein absolutes No-Go sind Bilder von Kindern ohne die schriftliche Zusage von Mutter UND Vater – wenn beide erziehungsberechtigt sind. Die Einwilligung eines Elternteils reicht nicht aus! Ganz anders ist es bei Personen, an denen ein gesellschaftliches Interesse besteht und die sich auf öffentlichen Veranstaltungen präsentieren. Hier können Sie knipsen, was das Zeug hält!

Bildrechte: Wer wagt, verliert!
Screenshot: slideplayer.org (Präsentation „Informatik und Gesellschaft“ von Stefan Köpsell)

Facebook – das Glücksspiel der Bildrechte

Stellen Sie sich vor: Sie erhalten die Nutzungsrechte vom Urheber für ein Bild und verwenden es für Ihren Blog. Brav geben Sie in Ihrem Artikel das Copyright an und teilen Ihren Beitrag auf Facebook. Über den eingegebenen Link zieht sich die Social Media Plattform das Bild aus Ihrem Blog – sogenannte Vorschaubilder (Thumbnails). Alles richtig gemacht? Da sind sich selbst Juristen nicht so sicher! Geben Sie vorsichtshalber direkt in Ihrem Post erneut die Quelle Ihres Fotos an. So kann Ihnen niemand nachsagen, Sie hätten die Bildrechte missachtet.

User-Bilder auf Ihrer Chronik

Wie ist aber die Rechtslage, wenn Sie sich beim Posten an alle Vorschriften halten, aber andere geklaute Bilder auf Ihrer Chronik veröffentlichen? Ein Beispiel: Facebook-Aufrufe auf Fanpages sind gang und gäbe. „Postet euer Lieblingsurlaubsziel“, „Was war euer erstes Auto?“ oder „Wer ist euer Dschungel-Star?“ animieren die User, Bilder als Kommentare hochzuladen. Doch wer garantiert Ihnen, dass die Teilnehmer sich nicht einfach im Internet bedienen? Wer haftet, wenn unter den Fotos Urheberrechte verletzt werden? Die Antwort: Sie!

Denn: Es handelt sich um Ihre Unternehmensseite, Sie machen sich die Beiträge zu eigen und haben daher auch die Pflicht, diese zu kontrollieren. Ihre Aufgabe ist es, rechtswidrige Posts und Kommentare zu löschen. Dazu gehören fremdenfeindliche Äußerungen, Beleidigungen, Links zu verbotenen Internetseiten genauso wie veröffentlichte Bilder ohne Nutzungsrecht.

Bildrechte: Wer wagt, verliert!
Screenshots: facebook.com/BRAVO

Verständnis der Juristen

Die User waren wahrscheinlich die längste Zeit Ihre Fans, wenn Sie erst einen Aufruf starten und dann einen nach dem anderen Kommentar wieder löschen. In eindeutigen Fällen wie bei rassistischen Kommentaren oder Abbildungen muss Ihnen das egal sein. Das wird gelöscht – keine Diskussion!

Aber was ist mit Fotos, die zwar die Bildrechte verletzen, aber ein neutraleres Motiv zeigen wie einem Auto, einen Strand oder eine Katze? Sollten Sie diese auf Ihrer Chronik stehen lassen, werden Sie nach Aussagen einiger Anwälte für Medienrecht dafür nicht so hart ins Gericht genommen: Es wird nicht unbedingt von Ihnen verlangt, dass Sie erkennen, dass das Bild nicht dem User gehört. Er könnte das Foto selbst geschossen, die Grafik eigens designt oder das GIF persönlich erstellt haben. Nur wenn zum Beispiel ein Wasserzeichen oder andere eindeutige Merkmale für einen Rechtsverstoß zu sehen sind, müssen Sie die Bilder löschen.

Die Richter wissen eben auch, dass Plattformen wie Facebook oder Blogs von der Interaktion der User leben, und haben deshalb oft ein Nachsehen (auch wenn die Rechtsprechung den rasanten Entwicklungen im Web nahezu uneinholbar hinterherhinkt). Das soll jedoch kein Freibrief für Sie sein: Machen Sie sich Aufnahmen zu eigen, haften Sie – egal, ob Website, Blog, Forum, Social Media Kanäle, …

Deshalb: Bilder immer mit der gebotenen Vorsicht verwenden – und am besten erst dann, wenn Sie die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen zum Thema Bildrechte kennen.

Bildquelle: © Valeriy Kachaev, iStockphoto

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Unter diesem Team-Autorenprofil finden sich alle guten aktuellen und vergangenen Geister der letzten zehn Jahre, die für den richtigen „Stoff“, für den nötigen „Content“ gesorgt haben und hier im Blog darüber berichteten.
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